Immobilienrecht
Vor allem wenn Änderungen im Grundbuch herbeigeführt werden sollen, ist Ihr Notar gefragt
Der Kaufvertrag über eine Immobilie, sei es ein gebrauchtes oder ein noch zu erstellendes Objekt, ein unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung, wird sicher am häufigsten mit einem Notar in Verbindung gebracht. Daneben fallen aber unter anderem auch die Bildung von Wohnungseigentum oder die Schaffung und Übertragung von eigentumsähnlichen Rechten wie z.B. Erbbaurechten in unser Aufgabengebiet.
Neben entgeltlichen Rechtsgeschäften spielen zudem Übertragungen unter Ehegatten oder Überlassungen an Kinder „im Wege der vorweggenommen Erbfolge“ eine Rolle. Auf diese Weise kann in unterschiedlicher Ausgestaltung eine Vermögensverteilung bereits zu Lebzeiten vorgenommen werden.
Weiter ist Ihr Notar auch der richtige Ansprechpartner um Rechte Dritter im Grundbuch abzusichern. Dabei kann es sich um Grundschulden insbesondere zur Darlehensabsicherung von Banken handeln, aber beispielsweise auch um Wege-, oder Leitungsrechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder Rückübertragungsansprüche.