Unternehmensnachfolge

Wer sich in Ruhe zur Ruhe setzt, hat Ruhe

Aufhören, von jetzt auf gleich. Oder allmählich. Liegt ganz bei Ihnen. Genau wie die Frage, wem Sie Ihr Unternehmen übertragen. Ob einer oder mehreren Personen. Wie auch immer – wenn es darum geht, sich zurückzuziehen, sollten Sie sich lieber früher über später Gedanken machen. Schließlich ist es oft sinnvoll, das Unternehmen nicht auf einmal, sondern in Raten zu übergeben. Überhaupt müssen Sie nicht gleich in Rente gehen, wenn Sie die nächste Generation schon einmal einbinden wollen. Sie können Ihre Kinder auch langsam an die Verantwortung heranführen, indem Sie sie als Gesellschafter aufnehmen. Während Sie als Senior für die Übergangszeit die Kontrolle und Ihr Mitspracherecht behalten. Bis Ihre Nachfolger endgültig reif sind. Danach können Sie entweder ganz ausscheiden. Oder kapitalmäßig beteiligt bleiben. Als Absicherung fürs Alter.

Das kann auch steuerlich vorteilhaft sein. Beispielsweise bei der Schenkungsteuer. Denn wenn Sie früh genug dran sind und die richtige Vertragsgestaltung wählen, können Sie die Freibeträge kräftig nutzen. Und das alle 10 Jahre. Immerhin sind das 400.000 € pro Kind und Elternteil. Dazu kommt dann die Privilegierung von Betriebsvermögen bei Fortführung des Unternehmens in Betracht. Weitsichtige Planung und fachkundige Beratung zahlen sich hier also allemal aus. Welche Varianten Ihnen das Gesellschaftsrecht bietet, und welche für Sie die richtige ist, erklärt Ihnen Ihr Notar gerne. Wie schon gesagt: Je früher, desto besser. Dann kann er ein wirklich maßgeschneidertes Konzept für Sie entwickeln.

Die Nachfolge hat viele Aspekte

Die Struktur muss stimmen. Die Ihres Unternehmens, versteht sich. Immerhin geht es nicht nur darum, den Betrieb zu erhalten. Sondern auch um Ihre Versorgung. Oder die Ihrer Familie. Deshalb müssen Sie rechtzeitig ein paar Entscheidungen treffen. Sowohl unter menschlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten als auch unter rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten. Schließlich bringt das Übertragen auf die nächste Generation oft auch Änderungen für das Unternehmen mit sich. Es kann also gut sein, dass allein schon die bestehende Rechtsform Ihres Unternehmens für Ihre Nachfolger ungeeignet ist. Dann sollten Sie sich eine neue Form zulegen.

Manchmal ist es aber auch sinnvoll, sein Unternehmen in mehrere Einheiten zu spalten. Einfach um Streit zu vermeiden. Hier bietet das Umwandlungsrecht viele Möglichkeiten. Auch für Ihre Bedürfnisse. Umstrukturieren schön und gut. Als Nächstes sollten Sie den Gesellschaftsvertrag überprüfen lassen. Damit er, wenn nötig, an die neue Situation angepasst werden kann. So ist dann genau geregelt, wie die Aufgaben verteilt sind. Oder was passiert, wenn jemand ausscheidet oder gar stirbt. Deshalb sollte auch Ihr letzter Wille auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein. Damit es auch wirklich keine Widersprüche gibt. Zumal dann auch geregelt ist, was mit den Familienmitgliedern passiert, die im Unternehmen nicht das Sagen haben sollen.

Für den lieben Frieden in der Familie hält das Gesetz notarielle Pflichtteilsverzichte bereit. Und auch ein Ehevertrag kann helfen, die Dinge zu regeln. Ihr Notar berät Sie bei all diesen Verträgen nicht nur fachkundig. Sondern er ist auch für alle Beteiligten ein unparteiischer Berater.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.