Familienrecht
Adoption, Ehevertrag, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsvereinbarungen
Gerade in den sensiblen familienrechtlichen Bereichen bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitungen mit persönlicher Beratung durch Ihren Notar als neutralem Rechtsberater. Gesetz und Rechtsprechung verlangen hier allen Beteiligten ein hohes Maß an Sorgfalt ab, um insbesondere im Rahmen von Eheverträgen zu einer ausgewogenen Vertragsgestaltung zu gelangen. Die Mühe lohnt sich. Sie spart Ihnen im Zweifel nicht nur Ärger, sondern auch Kosten im Rahmen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens. Ob vor oder während der Ehe, bereits angesichts einer Trennung oder der Scheidung – für einen Ehevertrag ist es nie zu spät.
Die wenigsten wissen, was für rechtliche Folgen im Fall einer Scheidung auf Sie zu kommen und welche Regelungsmöglichkeiten bestehen. Informieren Sie sich bei uns.
Aber gerade auch in den Fällen, in denen das Gesetz keine Vorschriften vorsieht, wie bei nicht verheirateten Paaren, besteht Handlungsbedarf. Vorsorgliche Regelungen für den Trennungsfall lassen sich in Zeiten besten Einvernehmens nun einmal leichter treffen als im Streitfall. Und neben einer Trennung müssen auch die Folgen bei Tod eines Partners bedacht werden… – auch hier ist Ihr Notar der richtige Ansprechpartner.